Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 23.04.1965 - 5 O 460/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,8932
LG Bielefeld, 23.04.1965 - 5 O 460/64 (https://dejure.org/1965,8932)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 23.04.1965 - 5 O 460/64 (https://dejure.org/1965,8932)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 23. April 1965 - 5 O 460/64 (https://dejure.org/1965,8932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,8932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 753
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 137/67

    Rückgriff der Berufsgenossenschaft gegen einen Zweitschädiger

    Für den jetzt zu entscheidenden Fall kann dahingestellt bleiben, ob der Widerstreit der Normen, der sich aus dem Zusammentreffen der Sozialversicherung mit dem deliktischen Haftungsrecht ergibt, dahin zu lösen wäre, daß der Schadensersatzanspruch des Verletzten gegen den außenstehenden Zweitschädiger von vornherein um den Verantwortungsanteil des haftungsbegünstigten Unternehmers gekürzt wird (so von Caemmerer, Ausgleichsprobleme im Haftpflichtrecht, Zeitschrift für Rechtsvergleichung 1968, 96, 97 sowie Jürgen Prölss, VersR 1967, 678 und Juristische Schulung 1966, 400; vgl. auch die Begründung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung schadensersatzrechtlicher Vorschriften S. 139-142 und LG Bielefeld MDR 1965, 753 [LG Bielefeld 23.04.1965 - 5 O 460/64]).
  • OLG Stuttgart, 30.03.1987 - 12 W 10/87

    Haftung - Gewährleistungsbeginn bei gekündigtem Vertrag

    Zum anderen hat die Beschwerde die kritische Anmerkung von E. S. in MDR 1965, 753 gerade zum erwähnten Beschluß des 3. Zivilsenates des OLG Stuttgart übersehen, worin zutreffend hervorgehoben wird, daß es bei der Beurteilung eines Prozeßkostenhilfe-Gesuches auf die Meinung des beschließenden Gerichts und nicht auf sonstige noch in der Rechtsprechung und in der Lehre vertretene Auffassungen ankommt, wobei sich der Verfasser insbesondere auch gegen eine zu starke Selbstbindung der Instanzgerichte durch Orientierung an anderweitig veröffentlichter Meinung wendet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht